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Дата публикации: 19.10.2022

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Die Wirtschaftsordnung und die Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland
Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird als Soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Seit 1948 bestimmt diese Konzeption die Wirtschaftspolitik Deutschlands. Das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft lautet: „So wenig Staat wie möglich, so viel Staat wie notwendig“.
Ziel der Sozialen Marktwirtschaft ist es, das Freiheitsprinzip auf dem Markt mit dem sozialen Ausgleich zu verbinden. Dies entspricht auch der Zielsetzung des Grundgesetzes.
Die wesentlichen Merkmale der sozialen Marktwirtschaft sind:
1.Privateigentum an Produktionsmitteln,
2.Einschränkung der Vertrags- und Gewerbefreiheit
3.Leistungswettbewerb
4.Dezentrale Planung
5.Marktpreisbildung
6.Tarifautonomie der Tarifpartner.
Die Millionen Haushalte und Unternehmen entscheiden frei und selbstständig, was sie produzieren und konsumieren möchten. Der Staat verzichtet auf direkte Eingriffe in die Preis- und Lohngestaltung.
In der sozialen Marktwirtschaft fällt dem Staat die Aufgabe zu, durch bestimmte Eingriffe unerwünschte ökonomischeund soziale Folgen des marktwirtschaftlichen Geschehens zu verhindern. Hierzu zählen staatliche Maßnahmen zur Wettbewerbs- und Sozialordnung sowie in der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Mit Hilfe der Wirtschaftspolitik versucht der Staat, durch vielfältige Aktivitäten auf den konjunkturellen Verlauf des Wirtschaftsgeschehens einzuwirken.
Um von einer “gesunden” oder “stabilen” Volkswirtschaft zu sprechen, muss man einige Faktoren beachten. Solche Faktoren sind: die Stabilität des Geldwerts infolge stabilen Preisniveaus; die Vollbeschäftigung der Arbeitskräfte; angemessenes Wirtschaftswachstum und andere.
Die Wirtschaftspolitik eines Landes mit einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung hat die Aufgabe, diese Ziele so gut wie möglich zu erreichen.

DIE ENTWICKLUNGSZÜSAMMENBEIT ÖSTERREICHS
Österreich ist bereit alles dazu beizutragen, was der Entwicklungszusammenarbeit dienlich sein kann. Die größte Rolle spielt für Österreich in der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern die partnerschaftliche Politik.
Die Entwicklungszusammenarbeit Österreichs beruht auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung aller Völker, Staaten und Menschen und auf ihrem Recht auf Selbstbestimmung und souveräne Entscheidung über die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Ausgangspunkt ist die wachsende gegenseitige Abhängigkeit aller Staaten. Alle Länder der Welt sollen die Notwendigkeit anerkennen, gemeinsame Probleme auch gemeinsam zu lösen. Ein wichtiges Kriterium der Entwicklungskooperation Österreichs ist die Achtung der sozialen Gerechtigkeit in den Partnerländern. Österreich geht von der Forderung aus, dass Hunger und Armut nur gemeinsam bekämpft werden können.
Die österreichische Entwicklungshilfe wird bilateral und multilateral vergehen.
In der multilateralen Zusammenarbeit ist es das Ziel Österreichs, zusammen mit anderen demokratischen Industriestaaten zur Lösung der Entwicklungsprobleme der Länder der Dritten Welt beizutragen.
In der bilateralen Entwicklungspolitik haben jene Maßnahmen Vorrang, die das Entwicklungspotential des betreffenden Entwicklungslandes stärken.
Die Regionen der österreichischen Entwicklungshilfe sind afrikanische Länder südlich der Sachara und Länder in Zentralamerika und Asien. Einige große bilaterale Projekte wurden begonnen und weiter fortgeführt, wie zum Beispiel in Mexico die Planung und Errichtung einer Fachschule für Forsttechnik und Sägebetrieb, eine technischgewerbliche Ausbildungsstätte in Ober-Volta, die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Tunesien, die Ausbildung von Bergleuten und Ingenieuren in einer Bergbauschule in Bolivien,



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